Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie ein Recht auf regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen. Diese zielen darauf ab, die am häufigsten zum Tode führenden Erkrankungen, nämlich Krebs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und behandeln zu können.
- Gesundheits - Check up für Männer und Frauen alle 3 Jahre ab dem 35. Lebensjahr
- Anamnese, körperliche Untersuchung, Bestimmung von Blutfetten, Cholesterin, Blutzucker sowie Urinuntersuchung
- Jugendgesundheitsuntersuchung
- Jugendarbeitsschutzuntersuchung
- Krebsvorsorge bei Männern (Prostatauntersuchung) - jährlich ab dem 45. Lebensjahr
- Darmkrebsvorsorge - Stuhluntersuchung auf verstecktes Blut ab dem 50. bzw. 55. Lebensjahr bei Männern bzw. Frauen
- Ultraschall der Bauchschlagader ab dem 65. Lebensjahr bei Männern